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Volldigitales Baugesuch im Kanton Zürich

Am 1. April 2024 tritt im Kanton Zürich das neue Planungs- und Baugesetz (PBG) und damit das volldigitale Baubewilligungswesen in Kraft. Dieses gibt die Rahmenbedingungen und Grundlagen für die vollständig digitale Abwicklung eines digital eingereichten Baugesuches vor.

Das neue PBG bedeutet für die Städte und Gemeinden des Kantons Zürich eine wesentliche Umstellung ihrer Arbeitsweise. Die Gesetzesanpassung bringt folgende Änderungen mit sich:

  • Baugesuchsunterlagen gehen nur noch digital ein.
  • Die Eingabequittung muss durch die Bauherrschaft (bevollmächtigte Vertretung Bauherrschaft), Grundeigentümer/in (Vertretung Eigentümerschaft) und Planverfasser/in mittels qualifizierter elektronischer Signatur (QES) unterschrieben werden.
  • Die Auflage erfolgt neu digital über eAuflageZH.
  • Die gesamte Kommunikation zwischen allen Beteiligten erfolgt explizit digital.
  • Behördliche Dokumente wie der Baurechtsentscheid und die Pläne müssen mit einer QES unterzeichnet werden.

Gemdat bietet ihren «gemdat bau»-Kunden die Erweiterung eBauVolldigital an, womit die neuen behördlichen Aufgaben weiterhin in der Fachsoftware «gemdat bau» digital und effizient erledigt werden können. Mit eBauVolldigital steigen die Zürcher Bauämter bequem auf die vollständig digitale Arbeitsweise um.

Für weitere Fragen steht Ihnen Urs Gähwiler unter 071 560 90 20 oder urs.gaehwiler@gemdat.ch zur Verfügung.

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