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Das volldigitale Baugesuch im Kanton Zürich – eine erfolgreiche Transformation in Etappen

Das Einreichen eines Gesuchs, über die öffentliche Auflage bis hin zum Baurechtsentscheid, ist dank eBaugesucheZH seit dem 1. April 2024 vollständig papierlos möglich. Weiter können auch Akteneinsichten und Zustellbegehren über die Online-Plattform gestellt werden.

Digitalisierung Bewilligungsverfahren

Das Portal eBaugesucheZH wurde im Jahr 2020 in Betrieb genommen. Die damalige Gesetzeslage war noch auf Papier ausgerichtet. So mussten die in eBaugesucheZH erstellten Gesuche ausgedruckt und das gesamte Dossier in mindestens 2-facher Ausführung der entsprechenden Gemeinde per Briefpost zugestellt werden. Auf den Gemeinden wurden die so erhaltenen Unterlagen gescannt, in deren Bauverwaltungssoftware abgelegt und die Dokumente in einem physischen Archiv abgelegt.

eBaugesucheZH hat das Baugesuchwesen im Kanton Zürich für die Gesuchstellenden durch die dynamische Plattform stark vereinfacht. Auch für die Gemeinden konnte die Effizienz durch vollständigere Baudossiers erhöht werden. Allerdings waren die Medienbrüche in der Abwicklung von Baugesuchen für alle Beteiligten – Gesuchstellende, Gemeinden und die kantonale Leitstelle für Baubewilligungen – unbefriedigend, weshalb das Projekt «Volldigital» lanciert wurde.

Wichtigste neue Funktionen

Das Projekt «Volldigital» wurde etappiert über mehrere Phasen in Betrieb genommen. Klares Ziel war die medienbruchfreie, vollständig digitale Bearbeitung von Gesuchen. Die wichtigsten funktionalen «Volldigital-Erweiterungen» sind:

  • Automatisierter Einbezug von Projektbeteiligten, wie z.B. Bauherrschaft und Grundeigentümerschaft, in das Online-Baugesuch
  • Öffentliche Auflage von Gesuchen
  • Antragsmöglichkeit auf Akteneinsicht für Interessierte
  • Äusserung von Zustellbegehren (Bestellung Baurechtsentscheid)
  • Reduktion der einzureichenden Unterlagen auf eine Eingabequittung, welche per Post eingesandt oder digital, mit einer digitalen Signatur (QES) unterzeichnet, hochgeladen werden kann.
  • Erweiterung der Schnittstelle eCH-0211 zu den Baufachsoftwares, damit die neuen Funktionen in den Tools digital und effizient gehandhabt werden können.
  • Für die Fristenverwaltung wurde die Protokollierung der Dokumenten-Downloads durch die Gesuchstellenden implementiert, damit die Gemeinden den Zeitpunkt der Zustellung einsehen können.
  • Externe Verfahrensstellen für Stellungnahmen oder Einsichten können für sämtliche Gesuche durch eine Gemeinde nach eBaugesucheZH eingeladen werden.
  • Übersicht und Funktionalität für Gemeinden ohne Bauverwaltungssoftware wurden optimiert und erweitert.
  • Weitere Gesuchtypen wie Gesuche/Meldungen für «Wärmetechnische Anlagen», «Erdsonden», «E-Ladestationen» usw. wurden ergänzt.

Neben den funktionalen Erweiterungen wurde parallel eine gesetzliche Grundlage für eine volldigitale Abwicklung von Gesuchen erarbeitet und verabschiedet.

Projektziele zeitgerecht erreicht

Dank der erfolgreichen Zusammenarbeit mit dem Team rund um Samuel Zuber, Projektleiter der Baudirektion, wurde das Projekt «Volldigital» zum nachhaltigen Erfolg und Zürich zum Vorzeigekanton für eine effiziente, volldigitale Abwicklung des Baubewilligungsverfahrens. Dazu Samuel Zuber:

«Der Umstieg auf das vollständig papierlose Verfahren erfolgte pünktlich auf die Inkraftsetzung der entsprechenden Gesetzesänderung per 1. April 2024. Dieser wichtige Termin konnte unter anderem dank der professionellen Zusammenarbeit mit Gemdat gehalten werden. Immer mehr Gemeinden wickeln inzwischen sämtliche Baugesuche über eBaugesucheZH ab und akzeptieren keine Papier-Gesuche mehr. Auch seitens Architekturbüros ist die Akzeptanz der papierlosen Eingabe sehr hoch.

Wir werden das System weiter optimieren und an neue Bedürfnisse anpassen. Dabei sind wir sehr froh, dies mit einem kompetenten Partner umsetzen zu dürfen.»